Psychosoziale Prozessbegleitung

Der Frauennotruf setzt sich seit 2017 für eine kompetente Begleitung von Gewaltopfern vor Gericht ein.

Mit dem zweiten Opferrechtsreformgesetz ist die psychosoziale Prozessbegleitung in die Strafprozessordnung aufgenommen worden. Für besonders schutzbedürftige Opfer von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten wurde ein rechtlicher Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung geschaffen. Einen unbedingten Anspruch auf Beiordnung haben Kinder und Jugendliche, sofern ein Antrag bei Gericht gestellt wird. Bei erwachsenen Tatopfern kann nach Ermessen des Richters/der Richterin ebenfalls beigeordnet werden.

In Bayern ist das Angebot bislang nur schleppend angelaufen und es gibt nur sehr wenige Prozessbegleitungen in der Oberpfalz. Aus diesem Grund freuen wir uns umso mehr Frau Simone Seitz als Kooperationspartnerin für unser Anliegen gewonnen zu haben. Seit Oktober 2022 bietet Frau Seitz die Psychosoziale Prozessbegleitung freiberuflich für den Frauennotruf an.

Wenn Sie oder Ihr Kind von sexualisierter Gewalt betroffen sind und eine Anzeige in Erwägung ziehen oder bereits angezeigt haben, dann können Sie sich jederzeit an uns wenden – wir vermitteln Sie dann weiter an Frau Seitz, die bereits im Vorfeld der Vernehmungen und der Hauptverhandlung mit Ihnen arbeitet. Sie unterstützt Sie auch beim Antrag auf Beiordnung vor Gericht.

Frau Seitz beschreibt ihre Arbeit so: „Der Gedanke an ein Strafverfahren und die damit verbundenen Aussagen sind für die meisten Menschen eine sehr belastende Situation, verknüpft mit starken Emotionen. Man sieht sich mit vielen Ängsten, Befürchtungen und Fragen konfrontiert. Mein Anliegen ist es, die Betroffenen in dieser schweren Zeit zu begleiten und ihnen zur Seite zu stehen, um sie so zu stärken und für den künftigen Prozess zu stabilisieren.“

Die einzelnen Angebote umfassen detailliert die folgenden Schritte:

  • Information zur Strafanzeige und einen möglichen Verfahrensablauf
  • Vorbereitung auf die Gerichtsverhandlung
  • Bewältigungsstrategien entwickeln
  • Begleitung während ihrer Aussage bei der ermittlungsrichterlichen Vernehmung und am Tag der Hauptverhandlung
  • Überbrückung bei möglichen Wartezeiten
  • Nachbesprechung und Vermittlung weiterer Hilfsangebote

Über den Tathergang selbst spricht die psychosoziale Prozessbegleitung nicht mit Ihnen. Das würde vor Gericht als Beeinflussung der Zeugin gewertet. Deshalb ist dies unbedingt zu vermeiden!

Wenn Sie sich aber über das, was Sie inhaltlich belastet, aussprechen möchten, steht Ihnen selbstverständlich eine Beraterin des Frauennotrufs zur Verfügung. Unser gemeinsames Ziel ist es in jedem Fall, Sie möglichst gut durch diese belastende Zeit zu führen.

Auch dieses Angebot ist für Sie kostenfrei, wenn das Gericht die Prozessbegleitung beiordnet.


Nähere Informationen erhalten Sie über den Kontakt zum Frauennotruf oder direkt über Frau Simone Seitz unter: Simone_seitz@icloud.com.

Foto zwei Frauen unterhalten sich auf einem langen Gang Foto Eingang zum Amts- und Landgericht Abbildung Sitzordnung vor Gericht