Fragen

Wie oft kann ich in die Beratung kommen?

Grundsätzlich steht für jede Frau ein Rahmen von 10 Beratungsstunden zur Verfügung. Wenn mehr Gespräche erforderlich sind, entscheiden wir das gemeinsam mit Ihnen.

Kann ich ohne Termin kommen?

Damit wir allen Anfragen gerecht werden können, geht es leider nur mit Terminvergabe. Termine können Sie telefonisch oder auch per E-Mail mit uns vereinbaren.

Kann ich mich rechtlich beraten lassen?

Eine kompetente Rechtsberatung können letztlich nur Fachanwältinnen anbieten. Das liegt daran, dass jeder Fall sehr individuelle Gegebenheiten mit sich bringt und die Gesetzeslage oft komplex ist. Wir können Sie jedoch über den allgemeinen Ablauf von Verfahren informieren, z. B. über den Ablauf einer Anzeige.

Darf ich jemanden zur Beratung mitbringen?

Ja, das können Sie sehr gerne. Besonders in der ersten Beratung kann es manchmal hilfreich sein, wenn man das Gefühl hat, man geht diesen Weg nicht alleine.

Kann ich auch zu Ihnen kommen, wenn ich kein Deutsch spreche?

Ja, das ist möglich. In diesem Fall brauchen wir Vorlaufzeit, um für die Beratung eine Sprachmittlerin zu organisieren.

Kann ich auch als behinderte Frau zu Ihnen kommen?

Selbstverständlich beraten wir auch Frauen mit Behinderung und bemühen uns, den verschiedenen Arten einer Einschränkung gerecht zu werden. Leider ist unser Gebäude nicht rollstuhlgerecht eingerichtet. In diesem Fall organisieren wir Ausweichräume, um eine Beratung zu ermöglichen. Für hörbehinderte Menschen versuchen wir eine Dolmetscherin zu organisieren.

Muss ich in einer schlimmen Notlage sein, um Ihre Hilfe in Anspruch nehmen zu können?

Nein, viele Frauen kommen, weil sie entschieden haben, dass jetzt der beste Zeitpunkt ist, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Eine aktuelle Notlage kann gegeben sein, muss aber nicht.

Kann ich auch kommen, wenn ich keine konkreten Erinnerungen an das Geschehen habe?

Ja, in jedem Fall. Dies ist häufig so, wenn die Übergriffe in einem sehr jungen Alter stattfanden, Frauen bei der Tat unter K.O.-Tropfen standen oder während der Taten dissoziierten.

Begleiten Sie mich zu wichtigen Terminen?

Wir bieten Ihnen Begleitung an zur Polizei, wenn Sie eine Anzeige machen möchten. Wir begleiten Sie zu Gericht im Rahmen eines Prozesses. Soweit das für uns möglich ist, begleiten wir Sie auch zu anderen Terminen, bei denen Sie das Gefühl haben, Unterstützung zu brauchen.

Sind Sie rund um die Uhr besetzt?

Nein, wir sind eine Beratungsstelle mit festen Öffnungszeiten. Für Krisensituationen an Wochenenden oder nachts versorgen wir Sie gerne mit Notfallnummern.

Kann ich mich als Fachkraft auch beraten lassen, wenn ich nur einen vagen Verdacht habe?

Selbstverständlich können Sie auch als Fachkraft Beratung in Anspruch nehmen und auch, wenn Sie im Moment bei einem Kind oder einer Frau lediglich ein komisches Gefühl haben. In der Beratung versuchen wir gemeinsam, diesem Gefühl auf den Grund zu gehen und besprechen mögliche weitere Schritte.

Spreche ich immer mit derselben Beraterin?

Ja, Sie haben im Frauennotruf immer eine feste Ansprechpartnerin, die sie unterstützt und begleitet.

Muss ich befürchten, dass der Frauennotruf z. B. eine Anzeige bei der Polizei macht oder das Jugendamt informiert, wenn ich alles ehrlich erzähle?

Nein, wir beraten in jedem Fall vertraulich, d. h., wir unternehmen nichts ohne das Wissen unserer Klientinnen. Auf Wunsch können Sie auch gerne anonym bleiben, d. h., Sie brauchen uns Ihren Namen nicht zu sagen.